





ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
die Überlassung von Räumen des
Restaurant "ars vivendi",
Lennéstraße 2a in 19061 Schwerin in 19053 Schwerin (in
den folgenden Sätzen "ars vivendi" Schwerin genannt) zur Durchführung von Veranstaltungen
sowie für alle mit "ars vivendi" Schwerin zusammen hängenden weiteren Leistungen
und Lieferungen.
Sie gelten in gleicher Weise für den Gartenbereich, die Überlassung sonstiger Räume,
Vitrinen, Wand-
"ars vivendi" Schwerin, Manuela Blohm.
Das "ars vivendi" Schwerin behält sich das Recht vor,
für Reservierungen, geschlossene
Veranstaltungen und Cateringdienstleistungen eine Vorauszahlung zu verlangen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten wie folgt:
1. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen
und Leistungen
werden mit der Bestätigung des "ars vivendi" Schwerin für
den Veranstalter
sowie das "ars vivendi" Schwerin bindend.
Die Überlassung von Räumen, Vitrinen oder
Flächen begrün-
det ein Mietverhältnis. Eine Unter-
von Räumen,
Vitrinen oder Flächen bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des "ars vivendi"
Schwerin.
2. Detailinformationen -
Die für den Anlass wichtige Angaben wie Menü-
3.Teilnehmerzahl
Die definitive Personenzahl muss uns 10 Tage vor Ihrem Anlass schriftlich mitgeteilt
werden, um eine sorgfältige Vorbereitung
zu sichern.
Bis drei Arbeitstage vor dem Anlass besteht die Möglichkeit,
die Personenzahl um
+/-
Danach gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung; ist
sie höher, können wir für die zusätzlich ver-
Versäumt der Veranstalter die Mitteilung der endgültigen Teil-
Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der
als endgültig gemeldeten
oder übernommenen Zahl werden mit 100% des Menüpreises berücksichtigt und gehen zu
Kosten des Veranstalters.
Überschreitungen bis zu maximal 5% bedürfen keiner vorherigen Absprache mit dem "ars
vivendi" Schwerin, weitergehende Über-
4. Geringfügige Änderungen
Das "ars vivendi" Schwerin behält sich das Recht vor, bei kurzfristigen Änderungen
im Marktangebot, wie zum Beispiel, aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv
erhöhten Preisen, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit
dem Kunden, geringfügig zu ändern, Preisän-
5. Bezug eines Dritten
Das "ars vivendi" Schwerin ist berechtigt, falls notwendig,
die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten
durch einen
Dritten vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen.
Der Dritte
muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage
sein, den Auftrag auszuführen.
6. Vermittlung -
Das "ars vivendi" Schwerin bietet dem Kunden unter anderem
die Vermittlung von Künstlern,
Musikern, Zeltaufbauten, technische Anlagen, Dekoration, Mobiliar und die Erstellung
des Raumkonzeptes.
"ars vivendi" Schwerin erhebt dafür eine Vermittlungsgebühr
in der Höhe von 10% von
deren Honorar. Den Vertrag schliesst
der Kunde jedoch mit den Künstlern, Musikern,
etc. direkt ab.
Soweit das "ars vivendi" Schwerin für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.
7. Haftung
Der Veranstalter/ Kunde ist verpflichtet, den Räumlichkeiten sowie den Inventargegenständen
Sorge zu tragen. Er haftet
für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe
dieser Einrichtung und stellt das "ars vivendi" Schwerin von
allen Ansprüchen Dritter
aus der Überlassung dieser Einrich-
tung frei.
Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen,
die durch seine Mitarbeiter,
sonstige Hilfskräfte sowie
durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind
ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen
die er selbst verursacht
hat.
Für Beschädigungen und Verunreinigungen an Mobiliar und Einrichtungen in und um die
Räumlichkeiten ist der Veran-
stalter haftbar. Für mitgebrachte Gegenstände haftet
der Veranstalter/Kunde selbst.
Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen.
Das "ars vivendi" Schwerin
kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial
oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem "ars vivendi" Schwerin abzustimmen. Der
Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorations-
Das "ars vivendi" Schwerin haftet nicht für Verluste oder
Beschädigungen mitgebrachter
Gegenstände. Dies gilt auch
bei Beschädigung oder Verlust von Garderobe.
8. Korkgeld
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht
mitbringen. In Sonder-
fällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen
werden; in diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
9. Vermittlung von Räumlichkeiten
Mietobjekt ist vorzugsweise das "ars vivendi" Schwerin,
Platz der Freiheit 11 in
19053 Schwerin.
Ist das "ars vivendi" Schwerin bereits belegt, zu klein,
zu gross oder aus einem
anderen Grund unpassend, bietet
das "ars vivendi" Schwerin gerne die Vermittlung
passender Räumlichkeiten an.
In diesem Falle wird der Vertrag direkt vom Veranstalter
abgeschlossen. Das "ars
vivendi" Schwerin erhebt dafür
eine Vermittlungsgebühr von 15% der Miete.
10. Brandschutz / Gefahrenregelung
Der Veranstalter verpflichtet sich die feuerpolizeilichen Regelungen der jeweiligen Räumlichkeiten einzuhalten.
Alle Ausgänge, Notausgänge und Fluchtwege müssen stets
frei sein. Feuer-
Es ist strengstens verboten, jegliche Art von Feuerwerks-
körpern etc. im Innen-
11. Zahlung
Eine Teilzahlung ist als Anzahlung 7 (sieben) Tage nach Vertragsunterzeichnung zu
begleichen. Die Anzahlung
beträgt die Hälfte der im Angebot offerierten Gesamtkosten.
Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem erwarteten Umsatz. Die Reservation ist mit dem Eintreffen der Anzahlung verbindlich.
Die Restzahlung, inklusive eventueller Zusatzleistungen, ist nach Schluss der Veranstaltung, aufgrund der detaillierten Rechnung, innerhalb von 10 Tagen zahlbar.
12. Werbung / Obligatorische Erwähnung
Sämtliche Druckerzeugnisse, Ausschreibungen im Internet
sowie Radio-
zur Genehmigung vorgelegt
werden, bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung. Sponsoring-
müssen
gegenseitig abgesprochen und bewilligt werden.
Der Veranstalter ist verpflichtet, in sämtlichen Insertionen, Prospekten, Einladungen
und Internetplattformen unter der Verwendung der nachfolgend korrekten Bezeichnungen
und
der betreffenden Logos, in korrekter Weise auf das Catering/ Mietobjekt aufmerksam
zu machen.
Der Veranstalter/Kunde/Kunde ist ebenso verpflichtet,
sämtliche Regelungen an Drittpersonen
(Musiker, Aussteller) weiterzuleiten. Download der Logos in digitaler Form unter
www.ars-
Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen
des "ars vivendi" Schwerin beeinträchtigt, hat das "ars vivendi" Schwerin begründeten
Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungs-
losen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder den Ruf des
Hauses zu gefährden droht sowie im Falle höherer
Gewalt,
kann er die Veranstaltung absagen.
13. Raummieten netto € 2.000,00 plus MwSt.
Es ist der bei der Auftragsbestätigung angegebene
Mietpreis zu verwenden.
14. Annullierung von Anlässen
Annullierungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Bei Annullierung eines
Anlasses nach erfolgter Auftrags-
erteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
15. Absage oder Verkürzung einer Veranstaltung
Findet eine Veranstaltung nicht oder lediglich in verkürzter
Form statt, so hat der
Veranstalter/Kunde/Kunde keinen An-
Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das "ars vivendi" Schwerin
dies zu verantworten hat, so behält
das "ars vivendi" Schwerin den Anspruch auf Zahlung
der Miete.
Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufge-
hoben wird und welche zusätzlichen
Leistungen, insbesondere Verköstigung, vorgesehen waren, hat das "ars vivendi" Schwerin
auch Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
16. Unkostenbeitrag
In der Regel erfolgt ein erstes, allgemeines Angebot kostenlos. Wünscht der Kunde
ein zweites, detailliertes Angebot und
kommt ein Vertrag später nicht zustande, so
ist das "ars vivendi" Schwerin berechtigt, für ihre Bemühungen im Zusammenhang mit
der Erstellung weiterer Angebote eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen
zu fordern. Ebenso wird ein vom Kunde gewünschtes Probeessen gesondert verrechnet.
17. Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.
Abweichende Verein-
barungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwerin