Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Räumen des Restaurant "ars vivendi", Lennéstraße 2a in 19061 Schwerin in 19053 Schwerin (in den folgenden Sätzen "ars vivendi" Schwerin genannt) zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle mit "ars vivendi" Schwerin zusammen hängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
Sie gelten in gleicher Weise für den Gartenbereich, die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen, Wand- und anderer Flächen. Vertragspartner sind der Veranstalter und das "ars vivendi" Schwerin, Manuela Blohm.
Das "ars vivendi" Schwerin behält sich das Recht vor, für Reservierungen, geschlossene Veranstaltungen und Cateringdienstleistungen eine Vorauszahlung zu verlangen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten wie folgt:
1. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen
werden mit der Bestätigung des "ars vivendi" Schwerin für den Veranstalter sowie das "ars vivendi" Schwerin bindend. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des "ars vivendi" Schwerin.
2. Detailinformationen - Planungsgrundlage
Die für den Anlass wichtige Angaben wie Menü- und Weinauswahl, Bestuhlungswünsche, Tisch- und Saaldekoration, technische Hilfsmittel sowie der zeitliche Ablaufplan sind 3 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich bekannt zu geben.
3.Teilnehmerzahl
Die definitive Personenzahl muss uns 10 Tage vor Ihrem Anlass schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung
zu sichern. Bis drei Arbeitstage vor dem Anlass besteht die Möglichkeit, die Personenzahl um +/- 10% zu korrigieren. Danach gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung; ist sie höher, können wir für die zusätzlich verlangten Mengen nicht garantieren. Die dadurch entstandenen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Versäumt der Veranstalter die Mitteilung der endgültigen Teilnehmerzahl, so ist die Teilnehmerzahl der Auftragsbestätigung des "ars vivendi" Schwerin bindend. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber derals endgültig gemeldeten oder übernommenen Zahl werden mit 100% des Menüpreises berücksichtigt und gehen zu Kosten des Veranstalters.
Überschreitungen bis zu maximal 5% bedürfen keiner vorherigen Absprache mit dem "ars vivendi" Schwerin, weitergehende Überschreitungen müssen vorher mit dem "ars vivendi" Schwerin abgesprochen werden. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
4. Geringfügige Änderungen
Das "ars vivendi" Schwerin behält sich das Recht vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie zum Beispiel, aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhten Preisen, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu ändern, Preisänderungen auch nach Vertragsabschluss vorzunehmen.
5. Bezug eines Dritten
Das "ars vivendi" Schwerin ist berechtigt, falls notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen.
6. Vermittlung - Organisation
Das "ars vivendi" Schwerin bietet dem Kunden unter anderem die Vermittlung von Künstlern, Musikern, Zeltaufbauten, technische Anlagen, Dekoration, Mobiliar und die Erstellung des Raumkonzeptes. "ars vivendi" Schwerin erhebt dafür eine Vermittlungsgebühr in der Höhe von 10% von deren Honorar. Den Vertrag schliesst der Kunde jedoch mit den Künstlern, Musikern, etc. direkt ab.
Soweit das "ars vivendi" Schwerin für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.
7. Haftung
Der Veranstalter/ Kunde ist verpflichtet, den Räumlichkeiten sowie den Inventargegenständen Sorge zu tragen. Er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das "ars vivendi" Schwerin von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungendie er selbst verursacht hat.
Für Beschädigungen und Verunreinigungen an Mobiliar und Einrichtungen in und um die Räumlichkeiten ist der Veranstalter haftbar. Für mitgebrachte Gegenstände haftet der Veranstalter/Kunde selbst. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das "ars vivendi" Schwerin kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem "ars vivendi" Schwerin abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorations-material den feuerpolizeilichen Anforderung entspricht; im Zweifelsfalle kann das "ars vivendi" Schwerin die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Das "ars vivendi" Schwerin haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Gegenstände. Dies gilt auch bei Beschädigung oder Verlust von Garderobe.
8. Korkgeld
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
9. Vermittlung von Räumlichkeiten
Mietobjekt ist vorzugsweise das "ars vivendi" Schwerin,Platz der Freiheit 11 in 19053 Schwerin. Ist das "ars vivendi" Schwerin bereits belegt, zu klein, zu gross oder aus einem anderen Grund unpassend, bietet das "ars vivendi" Schwerin gerne die Vermittlung passender Räumlichkeiten an.
In diesem Falle wird der Vertrag direkt vom Veranstalter abgeschlossen. Das "ars vivendi" Schwerin erhebt dafür eine Vermittlungsgebühr von 15% der Miete.
10. Brandschutz / Gefahrenregelung
Der Veranstalter verpflichtet sich die feuerpolizeilichen Regelungen der jeweiligen Räumlichkeiten einzuhalten. Alle Ausgänge, Notausgänge und Fluchtwege müssen stets frei sein. Feuer-Fehlalarme, ausgelöst durch den Veranstalter, gehen vollumfänglich zu seinen Lasten. Es ist strengstens verboten, jegliche Art von Feuerwerkskörpern etc. im Innen- und Aussenbereich zu zünden.
11. Zahlung
Eine Teilzahlung ist als Anzahlung 7 (sieben) Tage nach Vertragsunterzeichnung zu begleichen. Die Anzahlung beträgt die Hälfte der im Angebot offerierten Gesamtkosten. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem erwarteten Umsatz. Die Reservation ist mit dem Eintreffen der Anzahlung verbindlich. Die Restzahlung, inklusive eventueller Zusatzleistungen, ist nach Schluss der Veranstaltung, aufgrund der detaillierten Rechnung, innerhalb von 10 Tagen zahlbar.
12. Werbung / Obligatorische Erwähnung
Sämtliche Druckerzeugnisse, Ausschreibungen im Internetsowie Radio- und TV Ausstrahlungen, die Einladungen zu Veranstaltungen jeglicher Art in den Räumen des "ars vivendi" Schwerin enthalten, müssen uns vor der Auftragsbestätigung zur Genehmigung vorgelegt werden, bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung. Sponsoring-Vereinbarungen müssen gegenseitig abgesprochen und bewilligt werden.
Der Veranstalter ist verpflichtet, in sämtlichen Insertionen, Prospekten, Einladungen und Internetplattformen unter der Verwendung der nachfolgend korrekten Bezeichnungen und der betreffenden Logos, in korrekter Weise auf das Catering/ Mietobjekt aufmerksam zu machen.
Der Veranstalter/Kunde/Kunde ist ebenso verpflichtet, sämtliche Regelungen an Drittpersonen (Musiker, Aussteller) weiterzuleiten. Download der Logos in digitaler Form unter www.ars-vivendi-schwerin.de
Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des "ars vivendi" Schwerin beeinträchtigt, hat das "ars vivendi" Schwerin begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt, kann er die Veranstaltung absagen.
13. Raummieten netto € 2.000,00 plus MwSt.
Es ist der bei der Auftragsbestätigung angegebene Mietpreis zu verwenden.
14. Annullierung von Anlässen
Annullierungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
- bis 80 Tage vor dem Anlass : 100% der Locationmiete
- bis 40 Tage vor dem Anlass : 100% der Locationmiete zuzüglich 20 % der vereinbarten Leistungen
- 39-30 Tage vor dem Anlass : 100% der Locationmiete zuzüglich 45 % der vereinbarten Leistungen
- 29-14 Tage vor dem Anlass : 100% der Locationmiete zuzüglich 50 % der vereinbarten Leistungen
- 13-0 Tage vor dem Anlass : 100% der Locationmiete zuzüglich 100 % der vereinbarten Leistungen
15. Absage oder Verkürzung einer Veranstaltung
Findet eine Veranstaltung nicht oder lediglich in verkürzter Form statt, so hat der Veranstalter/Kunde/Kunde keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Rückerstattung des Mietzinses und/oder der übrigen Kosten. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das "ars vivendi" Schwerin dies zu verantworten hat, so behält das "ars vivendi" Schwerin den Anspruch auf Zahlung der Miete.
Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Verköstigung, vorgesehen waren, hat das "ars vivendi" Schwerin auch Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
16. Unkostenbeitrag
In der Regel erfolgt ein erstes, allgemeines Angebot kostenlos. Wünscht der Kunde ein zweites, detailliertes Angebot und kommt ein Vertrag später nicht zustande, so ist das "ars vivendi" Schwerin berechtigt, für ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Angebote eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen zu fordern. Ebenso wird ein vom Kunde gewünschtes Probeessen gesondert verrechnet.
17. Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwerin
ÖFFNUNGSZEITEN
LIEBE BESUCHER!
In der warmen Jahreszeit erwarten wir unsere Gäste zu folgenden Öffnungszeiten:
MO | DO | FR
ab 14:00 zum Kaffee
17:30 - 22:00 Uhr zum Abendessen
SA | SO
12:00 - 14:00 Uhr zum Mittag
ab 14:00 Uhr zum Kaffee
ab 17:30 - 22:00 Uhr zum Abendessen
DI | MI
Ruhetag
Herzlichst Ihre Manuela Blohm
ANSCHRIFT
Restaurant „ars vivendi“
Inh. Manuela Blohm
Lennéstraße 2a
19061 Schwerin
Cateringanfragen nehmen wir gerne unter: Telefon / Fax: 0385 - 75 88 458 entgegen.
AKTUELLES
vom 16. bis 27. Oktober 2023 Betriebsferien